Seit 2015 verpflichtet das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sogenannte Nicht-KMU zur Durchführung von Energieaudits. Als Nicht-KMU gelten Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden oder mit einem Jahresumsatz über 50 Mio. € und einer Bilanzsumme über 43 Mio. €.
Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 muss alle vier Jahre durchgeführt werden – gerechnet ab dem Abschlussdatum des letzten Audits.
Unternehmen, die ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben, sind von dieser Pflicht befreit.
Zusätzlich gelten seit November 2023 neue Anforderungen durch das Energieeffizienzgesetz (EnEfG), insbesondere für Unternehmen mit einem Energieverbrauch über 2,5 GWh pro Jahr.
Pflicht und Ablauf des Energieaudits nach DIN EN 16247-1
Unternehmen, die nicht als KMU gelten, sind nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Der Ablauf und die Inhalte sind in der Norm DIN EN 16247-1 festgelegt.
Die Norm definiert die Anforderungen an: – die Auditvorbereitung (z. B. Datenerhebung, organisatorische Rahmenbedingungen)
Energieaudits dürfen nur von qualifizierten und bei der BAFA gelisteten Auditor*innen durchgeführt werden.
Unternehmen, die ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein validiertes Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben oder mit dessen Einführung begonnen haben, sind von der Energieauditpflicht befreit.
Ob sich die Einführung eines Energiemanagementsystems im Gegensatz durch Durchführung der Energieaudits lohnt, ist für jedes Unternehmen individuell zu prüfen. Wir beraten Sie gerne, welcher Weg für Ihr Unternehmen der richtige ist. Kontaktieren Sie uns unverbindlich!