Ausgleichsregelung

Im Rahmen der sogenannten "besonderen Ausgleichsregelung" müssen energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Betreiber von Schienenbahnen unter bestimmten Bedingungen nur eine stark reduzierte EEG-Umlage zahlen. Um diese Teilbefreiung zu erhalten, muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle der entsprechende Antrag gestellt werden.

 

Nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 EEG ist bei diesem Antrag ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein validiertes Umweltmanagementsystem gemäß EMAS-Verordnung vorzuweisen.



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Ob sich die Einführung eines Energiemanagementsystems oder eines Umweltmanagementsystems lohnt, ist für jedes Unternehmen individuell zu prüfen. Wir beraten Sie gerne, welcher Weg für Ihr Unternehmen der richtige ist. Kontaktieren Sie uns unverbindlich!