Steuerentlastung

Seit dem 1. Januar 2024 wurden die bisherigen Steuerentlastungen („Spitzenausgleich“) nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG abgeschafft. Die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe wurde auf den europäischen Mindeststeuersatz von 0,50 €/MWh abgesenkt. Für diese Entlastung ist kein Energiemanagementsystem mehr erforderlich.

 

Weitere Informationen zu aktuellen Steuerentlastungen und Antragsverfahren finden Sie auf den Seiten des Zolls oder bei Ihrer Steuerberatung.