Umlagebegrenzung für stromkostenintensive Unternehmen
Stromkostenintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Betreiber von Schienenbahnen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Begrenzung der KWKG- und Offshore-Netzumlage beantragen – im Rahmen der „Besonderen Ausgleichsregelung“ nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG).
Voraussetzung für das erweiterte Verfahren ist der Nachweis eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines validierten Umweltmanagementsystems gemäß EMAS-Verordnung.
Der Antrag ist jährlich bis zum 30. Juni beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Zusätzlich müssen Unternehmen eine Eigenerklärung zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen abgeben („Grüne Konditionalität“).
Ob sich die Einführung eines Energiemanagementsystems oder eines Umweltmanagementsystems lohnt, ist für jedes Unternehmen individuell zu prüfen. Wir beraten Sie gerne, welcher Weg für Ihr Unternehmen der richtige ist. Kontaktieren Sie uns unverbindlich!